Die Krankenkassen beteiligen sich zumeist zwischen 60 und 80% an den Kosten für fünf Beratungen im Rahmen einer Ernährungstherapie (§43 SGB V) aber auch bei einer Beratung, die der Prävention dient (§20 SGB V). Von einigen Kassen werden die Kosten sogar zu 100% übernommen.

Die genauen Konditionen klären Sie am besten vor der Beratung bei Ihrer Krankenkasse.

 

Zur Erstattung der Therapiekosten benötigen Sie eine, von Ihrem zuweisenden Arzt ausgestellte, Bescheinigung mit der entsprechenden Diagnose. Einen Vordruck sende ich Ihnen gerne per E-Mail zu.